Börsenorganisation und Marktformen
Die rechtliche Grundlage für den Börsenhandel bildet das Börsengesetz, das den Geschäftsverkehr regelt. Die Börsenordnung setzt diese Bestimmungen für die einzelnen Börsen um und stellt sicher, dass die Interessen von Publikum und Handel gewahrt werden. Die Börsenaufsicht überwacht dabei sowohl rechtliche Aspekte (z.B. Genehmigung der Börse) als auch die Marktaufsicht (z.B. Überwachung der Preisbildung).
Bei einem Börsengeschäft erfolgt an der Börse zunächst nur das Verpflichtungsgeschäft – Käufer und Verkäufer einigen sich über Art, Menge und Preis. Das Erfüllungsgeschäft (Zahlung und Lieferung) findet erst später außerhalb der Börse statt. Börslich passiert dabei alles über die Bank: Der Käufer stellt einen Kaufauftrag, der Verkäufer einen Verkaufsauftrag, und die Börse vermittelt das Geschäft.
Es gibt zwei grundlegende Börsenformen: Die traditionelle Präsenzbörse, bei der Händler physisch an einem Ort zusammenkommen (Open Outcry), und die moderne Computerbörse, bei der Kauf, Preis und Abwicklung über elektronische Systeme erfolgen. Letztere bietet Vorteile wie niedrigere Kosten, schnellere Reaktionszeiten und geografisch unbegrenzten Zugang.
💡 Wichtig für dich: Die meisten Privatanleger handeln heute über elektronische Systeme – die Zeiten des klassischen Parketthandels mit rufenden Händlern sind weitgehend vorbei!
Für den Handel an der Börse benötigen Wertpapiere eine Zulassung zum regulierten Markt oder zum Freiverkehr. Der regulierte Markt hat strenge Voraussetzungen (mind. 3 Jahre Unternehmensexistenz, Wertpapierprospekt, Mindestmarktkapitalisierung). Hier unterscheidet man zwischen Prime Standard (hohe Anforderungen für internationale Investoren) und General Standard (Mindestanforderungen für nationale Investoren). Der Freiverkehr hingegen ist ein privatrechtliches Marktsegment mit erleichterten Zulassungsbedingungen für junge, wachstumsorientierte Unternehmen.