Die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte
Am 26. August 1789 verabschiedete die Französische Nationalversammlung die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte – ein revolutionäres Dokument, das bis heute nachwirkt. Es unterscheidet zwischen zwei Arten von Rechten: Menschenrechte sind unveräußerliche Freiheitsrechte, die jedem Menschen durch seine Geburt zustehen, wie das Recht auf Eigentum oder körperliche Unversehrtheit. Bürgerrechte hingegen werden vom Staat durch die Verfassung garantiert, beispielsweise das Wahlrecht oder die Versammlungsfreiheit.
Die Erklärung verankerte zentrale Verfassungsprinzipien, die noch heute gültig sind. In Artikel 6 wurde die Volkssouveränität festgeschrieben, die besagt, dass alle Staatsgewalt vom Volk ausgeht. Artikel 16 etablierte die Gewaltenteilung als Grundprinzip, und Artikel 11 garantierte die Meinungsfreiheit als eines der kostbarsten Rechte des Menschen.
Diese Prinzipien hatten weitreichende Folgen für die Gesellschaft. Die Menschen konnten erstmals ihre Meinung frei äußern, sich an der Politik beteiligen und durch Wahlen den Gemeinwillen mitgestalten. Die Gewaltenteilung beendete die Alleinherrschaft des Monarchen.
💡 Die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte war nicht nur ein französisches Ereignis, sondern ein Meilenstein der Weltgeschichte. Sie inspirierte zahlreiche spätere Verfassungen und die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948.
Der Text sorgte außerdem für Gleichheit der Bürger vor dem Gesetz und schützte vor willkürlichen Strafen – Errungenschaften, die wir heute als selbstverständlich betrachten, die damals jedoch revolutionär waren.