Arbeitsrecht Grundlagen
Arbeitsrecht ist dein Schutzschild in der Arbeitswelt! Es entwickelte sich aus dem normalen Vertragsrecht und steht zwischen Privatrecht und öffentlichem Recht. Das Ziel ist klar: Arbeitnehmer vor Nachteilen und Gefahren zu schützen.
Das Arbeitsrecht teilt sich in Individualrecht (dein persönlicher Arbeitsvertrag) und Kollektivrecht (Gewerkschaften, Betriebsräte) auf. Wichtig zu wissen: Nachgeordnete Gesetze dürfen dir nur bessere Bedingungen verschaffen als übergeordnete - nie schlechtere!
Die Rangfolge der Gesetze läuft von oben nach unten: EU-Recht, Grundgesetz, Bundesgesetze, Ländergesetze, Verordnungen, Tarifverträge und schließlich Betriebsvereinbarungen.
Merke dir: Das Günstigkeitsprinzip schützt dich - du bekommst immer die für dich beste Regelung!
Bewerbung und Arbeitsvertrag
Im Bewerbungsgespräch darf dein potenzieller Chef nicht alles fragen! Zulässige Fragen betreffen deine beruflichen Kenntnisse, Erfahrungen, Prüfungsergebnisse, dein bisheriges Gehalt und eventuelle Schwerbehinderungen.
Unzulässige Fragen zu Vermögen, Gesundheit, Vorstrafen, Religion, Partei- oder Gewerkschaftszugehörigkeit und Schwangerschaft musst du nicht wahrheitsgemäß beantworten. Hier darfst du sogar lügen!
Der Arbeitsvertrag ist formfrei gültig, aber spätestens nach einem Monat muss dir dein Arbeitgeber die wichtigsten Vertragsinhalte schriftlich geben. Dazu gehören Namen, Arbeitsbeginn, Arbeitsort, Tätigkeitsbeschreibung, Gehalt, Arbeitszeit, Urlaub, Kündigungsfristen und anwendbare Tarifverträge.
Tipp: Lass dir wichtige Vereinbarungen immer schriftlich geben - das erspart später Ärger!
Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis
Als Arbeitnehmer hast du klare Pflichten: Du musst deine Arbeitsleistung erbringen, Anweisungen befolgen (Gehorsamspflicht), gewissenhaft arbeiten (Sorgfaltspflicht), loyal sein (Treuepflicht) und Betriebsgeheimnisse wahren. Ein Wettbewerbsverbot verhindert, dass du deinem Chef Konkurrenz machst.
Dein Arbeitgeber muss dich beschäftigen, dir den vereinbarten Lohn zahlen und für deine Sicherheit und Gesundheit sorgen (Fürsorgepflicht). Nach Ende des Arbeitsverhältnisses hast du Anspruch auf ein Arbeitszeugnis.
Befristete Arbeitsverträge sind nur mit besonderem Grund erlaubt: bei Vertretung (Krankheit, Elternzeit), Aushilfsarbeit, Probezeit oder Azubi-Übernahme. Ausnahmen gibt es für über 58-Jährige, bei Existenzgründern (erste 4 Jahre) und Neueinstellungen.
Wichtig: Die Pflichten deines Chefs sind automatisch deine Rechte und umgekehrt!
Abmahnung und Kündigung
Eine Abmahnung ist eine offizielle Warnung, die dir zeigt, was du falsch gemacht hast und eine Kündigung androht. Anders als eine harmlose Ermahnung hat sie ernste Konsequenzen. Sie kann mündlich erfolgen, aber schriftlich ist sie besser beweisbar. Fristen gibt es keine.
Die Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung - das heißt, du musst ihr nicht zustimmen. Sie muss schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift erfolgen. Bei Zugang unter Abwesenden (per Post) gilt sie als zugegangen, wenn davon ausgegangen werden kann, dass du sie erhalten hast.
Der Kündigungszugang ist der Startpunkt für alle Fristen - merke dir dieses Datum genau! Verschiedene Kündigungsfristen müssen je nach Situation eingehalten werden.
Achtung: Eine Kündigung ohne Unterschrift oder per E-Mail ist ungültig!