Das Bundesverfassungsgericht - Aufbau und Funktionsweise
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ist seit 1951 Deutschlands oberster Hüter der Verfassung mit Sitz in Karlsruhe. Es besteht aus zwei Senaten mit jeweils 8 Richter*innen - insgesamt also 16 Mitglieder.
Die Richterinnen werden zur Hälfte vom Bundestag (über einen Wahlausschuss) und zur Hälfte vom Bundesrat gewählt. Sie müssen zwischen 40 und 68 Jahre alt sein und vollständig ausgebildete Juristinnen. Ihre Amtszeit beträgt 12 Jahre ohne Möglichkeit der Wiederwahl.
Das Gericht wird nur auf Anrufung aktiv - es kann nicht von sich aus tätig werden. Bürger*innen können eine Verfassungsbeschwerde einreichen, wenn sie ihre Grundrechte verletzt sehen. Andere wichtige Verfahren sind Organstreitverfahren zwischen Verfassungsorganen und Parteiverbotsverfahren.
Wichtig zu wissen: Das BVerfG macht keine Gesetze, sondern prüft nur, ob bestehende Gesetze verfassungskonform sind. Bei Verstößen muss der Gesetzgeber nachbessern.
Seit 1951 hat das Gericht über 210.000 Verfahren bearbeitet - der Großteil davon waren Verfassungsbeschwerden von Bürger*innen, wobei nur etwa 2% erfolgreich waren.