Die Bundesorgane (Verfassungsorgane)
In unserem demokratischen System sind die Bundesorgane in drei Bereiche aufgeteilt. Diese Gewaltenteilung ist super wichtig, damit niemand zu viel Macht bekommt. Du kennst das vielleicht schon als "checks and balances".
Die Legislative (Gesetzgebung) besteht hauptsächlich aus dem Deutschen Bundestag, der unsere Gesetze beschließt. Der Bundesrat vertritt die Interessen der Länder und muss bei vielen Gesetzen zustimmen. So haben die Bundesländer ein Mitspracherecht!
Bei der Exekutive (vollziehende Gewalt) ist der Bundespräsident der rechtliche Vertreter Deutschlands. Er wird von der Bundesversammlung gewählt und schlägt den Bundeskanzler vor. Der Kanzler bestimmt die Politik, wählt die Bundesminister aus und bildet mit ihnen die Bundesregierung.
Gut zu wissen: Die Verfassungsorgane bilden ein Gleichgewicht, in dem sich alle gegenseitig kontrollieren. Wenn du in den Nachrichten hörst, dass der Bundespräsident ein Gesetz nicht unterschreibt oder das Bundesverfassungsgericht ein Gesetz kippt, dann siehst du dieses System in Aktion!
Die Judikative (Rechtsprechung) wird durch das Bundesverfassungsgericht und andere Gerichte verkörpert. Das Bundesverfassungsgericht ist besonders wichtig, weil es als "Hüter des Grundgesetzes" darüber wacht, dass alle Gesetze mit unserer Verfassung vereinbar sind.