Die fünf Verfassungsorgane Deutschlands
Du kennst sie aus den Nachrichten, aber was machen Bundestag, Bundesrat und Co. eigentlich genau? Diese fünf Organe bilden das Herzstück unserer Demokratie.
Der Bundestag ist unser Parlament und vertritt dich und alle anderen Bürger. Er macht die Gesetze, wählt den Bundeskanzler und passt auf, dass die Regierung ordentlich arbeitet. Das nennt man Legislative - die gesetzgebende Gewalt.
Der Bundesrat vertritt die 16 Bundesländer und sorgt dafür, dass deren Interessen nicht vergessen werden. Jedes Bundesland schickt 3-6 Vertreter. Er kann sogar Gesetze blockieren, die der Bundestag beschlossen hat.
Die Bundesregierung führt das Land zwischen den Wahlen und besteht aus Kanzler und Ministern. Sie gehört zur Exekutive - der vollziehenden Gewalt. Der Bundeskanzler gibt die Richtung vor.
Das Bundesverfassungsgericht ist der "Hüter der Verfassung" und prüft, ob Gesetze verfassungskonform sind. Es gehört zur Judikative - der rechtsprechenden Gewalt. Der Bundespräsident ist unser Staatsoberhaupt, unterzeichnet Gesetze und vertritt Deutschland weltweit.
Merktipp: Legislative macht Gesetze, Exekutive führt sie aus, Judikative kontrolliert sie!