Die Arbeitslosenversicherung als Teil der Sozialversicherung
Wusstest du, dass unser Sozialstaat bereits 1881 von Otto von Bismarck ins Leben gerufen wurde? Damals war die Familie der einzige Schutz vor Armut und Not.
Das Sozialstaatsprinzip strebt soziale Sicherheit und Gerechtigkeit für alle an. Deutschland hat fünf Säulen der Sozialversicherung: Kranken- (1883), Unfall- (1884), Renten- (1889), Arbeitslosen- (1927) und Pflegeversicherung (1995).
Das Versicherungsprinzip funktioniert so: Du zahlst Beiträge entsprechend deinem Einkommen und erhältst im Bedarfsfall Leistungen. Das unterscheidet sich vom Fürsorgeprinzip, bei dem bedürftige Bürger eine Grundsicherung wie Sozialhilfe erhalten.
Merke dir: Die Arbeitslosenversicherung basiert auf Solidarität - alle zahlen ein, damit im Notfall geholfen werden kann!











