Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und Aufbewahrungsfristen
Jede ordnungsgemäße Buchführung muss so klar sein, dass ein Experte schnell die Geschäftslage verstehen kann. Das bedeutet für dich: strikte Regeln befolgen!
Die wichtigsten Verbote sind einfach zu merken: keine Bleistifteintragungen, keine Radierungen und niemals ohne Beleg buchen. Außerdem musst du chronologisch und zeitnah alle Geschäfte erfassen - EDV-Buchungen dürfen nachträglich nicht verändert werden.
Bei den Aufbewahrungsfristen gibt es zwei wichtige Kategorien: 10 Jahre für Bilanzen, Inventare und Buchungsbelege, 6 Jahre für Anfragen, Aufträge und Angebote. Die Frist beginnt immer am Ende des Jahres, in dem der Beleg erstellt wurde.
Merktipp: Verstößt du gegen die Buchführungspflicht, drohen Geld- und Freiheitsstrafen sowie geschätzte Steuern!
Inventur bedeutet, dass du als Kaufmann dein komplettes Vermögen und alle Schulden erfassen musst. Die körperliche Inventur umfasst alles Greifbare (zählen, messen, wiegen), die Buchinventur alle nicht greifbaren Dinge wie Bankguthaben oder Verbindlichkeiten.