Bestandsveränderungen und Umsatzsteuer
Bestandsveränderungen entstehen, wenn produzierte Waren nicht sofort verkauft werden. Das ist völlig normal – stell dir vor, eine Bäckerei backt 100 Brötchen, verkauft aber nur 80.
Die Regel ist simpel: Schlussbestand (SB) größer als Anfangsbestand (AB) = Bestandserhöhung. Das bedeutet mehr Waren im Lager und gilt als Ertrag. Umgekehrt bedeutet weniger Lager einen Aufwand.
Bei der Umsatzsteuer zahlst du als Kunde 19% drauf (Umsatzsteuer), aber als Unternehmer kannst du die 19% von deinen Einkäufen (Vorsteuer) wieder zurückfordern. Die Zahllast ist der Betrag, den du tatsächlich ans Finanzamt überweisen musst: Umsatzsteuer minus Vorsteuer.
Merktipp: Die Umsatzsteuer funktioniert wie ein Durchlaufposten – du kassierst sie für den Staat und gibst sie weiter.
Aufwandsorientierte Buchung bedeutet "Just in Time": Du buchst Materialien direkt als Aufwand, statt sie erst ins Lager zu buchen. Das spart Lagerkosten und Aufwand.