Kündigung des Ausbildungsvertrags
Während der Probezeit (mindestens 1 Monat, höchstens 4 Monate) können beide Seiten ohne Angabe von Gründen kündigen. Das gibt dir die Chance herauszufinden, ob die Ausbildung wirklich zu dir passt.
Nach der Probezeit wird's schwieriger: Du kannst nur noch kündigen, wenn du den Beruf aufgibst oder wechselst - dann mit 4 Wochen Frist. Fristlose Kündigungen sind nur bei schweren Verstößen möglich, wie Diebstahl oder Beleidigungen.
Die Probezeit ist also deine wichtigste Phase, um zu testen, ob alles passt. Nutze diese Zeit bewusst, um ehrlich zu prüfen, ob du die richtige Wahl getroffen hast.
Wichtig: Eine Kündigung nach der Probezeit solltest du dir sehr gut überlegen - meist lassen sich Probleme auch anders lösen!