Delegation und Verantwortung im Gesundheitswesen
Delegation bedeutet, dass Ärzte bestimmte Aufgaben an Pflegekräfte weitergeben können. Es gibt drei Kategorien: allgemein delegationsfähige Aufgaben (Arzt muss nicht anwesend sein), im Einzelfall delegationsfähige Aufgaben (Arzt entscheidet individuell) und nicht delegationsfähige Aufgaben (nur Ärzte dürfen sie machen).
Die Verantwortungsbereiche sind klar getrennt: Wer delegiert, trägt die Anordnungsverantwortung und muss sicherstellen, dass die Anweisung klar ist. Wer die Aufgabe übernimmt, hat die Durchführungsverantwortung und muss fachlich dazu in der Lage sein.
Du hast ein Weigerungsrecht, wenn Aufgaben unmöglich oder unzumutbar sind. Bei unklaren Anweisungen musst du nachfragen - machst du das nicht, liegt ein Übernahmeverschulden vor. Ausnahme: Bei lebensrettenden Maßnahmen musst du helfen, sonst machst du dich strafbar.
Merke dir: Die Schweigepflicht nach §§ 203, 204 StGB gilt für alle Patientengeheimnisse - sowohl medizinische als auch private Informationen. Sie gilt sogar über den Tod des Patienten hinaus!