Das Berufsbildungsgesetz - Dein Schutz in der Ausbildung
Stell dir vor, du könntest ohne klare Regeln eine Ausbildung machen - das wäre ein ziemliches Chaos! Genau deshalb gibt es das Berufsbildungsgesetz (BBiG), das 2005 grundlegend überarbeitet wurde.
Das BBiG gilt für duale Ausbildungen, Umschulungen und berufliche Fortbildungen. Nicht abgedeckt sind dagegen Ausbildungen an berufsbildenden Schulen, Studiengänge oder Gesundheitsberufe.
§5 Ausbildungsordnung sorgt dafür, dass deine Ausbildung in jedem Betrieb gleich abläuft. Hier ist genau festgelegt, welche Fähigkeiten du lernen musst und wie lange deine Ausbildung dauert.
Wichtig zu wissen: Der Ausbildungsvertrag muss laut §11 schriftlich geschlossen werden und alle wichtigen Punkte wie Beruf, Arbeitszeit, Vergütung und Urlaubstage enthalten. Bist du noch minderjährig, müssen deine Eltern unterschreiben.