Pflichtinhalte des Ausbildungsvertrags nach BBiG
Dein Ausbildungsvertrag muss bestimmte Punkte enthalten, die das BBiG vorschreibt. Diese schützen dich vor unfairen Bedingungen und sorgen für Klarheit.
Die Berufsausbildung wird genau beschrieben: Welchen Beruf lernst du, wie ist die Ausbildung aufgebaut und was ist das Ziel? Dazu kommen Beginn, Dauer und Ende – meist 2-3,5 Jahre, aber bei guter Vorbildung kannst du verkürzen.
Bei der Arbeitszeit gelten für dich das Arbeitszeitgesetz und bei Minderjährigen das Jugendarbeitsschutzgesetz. Die Probezeit dauert mindestens einen, höchstens vier Monate – in dieser Zeit können beide Seiten ohne Grund kündigen.
Besonders wichtig: Die Vergütung muss jährlich steigen und wird auch bei Krankheit oder Urlaub weitergezahlt. Verdienst du weniger als die Geringverdienergrenze, übernimmt dein Ausbildungsbetrieb die kompletten Sozialversicherungsbeiträge.
Gut zu wissen: Nach der Probezeit ist Kündigen viel schwieriger – nur bei "wichtigem Grund" oder wenn du deine Ausbildung aufgibst (dann mit 4 Wochen Frist).