Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Eine GmbH ist eine Kapitalgesellschaft, bei der die Gesellschafter nicht mit ihrem Privatvermögen haften, sondern nur mit ihrer Einlage. Als juristische Person tritt die GmbH selbst als Kaufmann im Geschäftsverkehr auf. Für die Gründung wird ein Mindestkapital von 25.000 € benötigt.
Die Gründung kann durch eine einzelne Person Ein−Personen−GmbH oder durch mehrere Personen erfolgen. Dabei muss ein notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag geschlossen werden. Nach Vorlage des Kontoauszugs beim Notar wird die GmbH ins Handelsregister eingetragen.
Die Organe der GmbH bestehen aus dem Geschäftsführer (Leitungsorgan), der Gesellschafterversammlung (Beschlussorgan) und bei größeren Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern einem Aufsichtsrat (Überwachungsorgan). Der Geschäftsführer vertritt die GmbH gerichtlich und außergerichtlich. Die Gesellschafterversammlung trifft Entscheidungen mit einfacher Mehrheit, wobei jeder Euro eines Geschäftsanteils einer Stimme entspricht.
Die Gewinnverteilung erfolgt normalerweise entsprechend der Gesellschaftsanteile, kann aber im Gesellschaftsvertrag auch anders geregelt werden. Gesellschafter haben bestimmte Rechte wie Gewinnanspruch, Teilnahme- und Stimmrecht sowie Informations- und Auskunftsrecht, aber auch Pflichten wie die Einlagepflicht und Treuepflicht.
Gut zu wissen: Bei der Auflösung einer GmbH gibt es ein dreistufiges Verfahren: Zuerst der Auflösungsbeschluss, dann die Abwicklung durch Liquidatoren (mit Sperrjahr) und schließlich die Löschung aus dem Handelsregister.
Zu den Vorteilen der GmbH gehören die beschränkte Haftung, die flexible Anzahl an Gesellschaftern und die Möglichkeit, dass Gesellschafter angestellt werden können. Nachteile sind das erforderliche Startkapital, der hohe bürokratische Aufwand und die schwierigere Kreditvergabe durch Banken, die oft persönliche Bürgschaften verlangen.