Die Aktiengesellschaft
Eine Aktiengesellschaft ist eine Kapitalgesellschaft, deren Gesellschafter (Aktionäre) Anteile in Form von Aktien besitzen. Sie entsteht durch einen notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrag (Satzung) und wird mit der Eintragung ins Handelsregister rechtskräftig.
Das Grundkapital einer AG beträgt mindestens 50.000 €, auch "Gezeichnetes Kapital" genannt, und ist in Aktien aufgeteilt. Der Nennwert einer Aktie beträgt mindestens 1 €. Bei der Gewinnverteilung gilt: Je mehr Aktien ein Aktionär besitzt, desto höher seine Beteiligung am Gewinn durch Dividenden.
Die AG verfügt über drei wichtige Organe: Der Vorstand führt die Geschäfte und vertritt die Gesellschaft nach außen. Der Aufsichtsrat bestellt und überwacht den Vorstand und prüft den Jahresabschluss. Die Hauptversammlung ist das Beschlussorgan, in dem die Aktionäre wichtige Entscheidungen treffen.
💡 Besonders wichtig für Klausuren: Bei einer AG haften die Aktionäre nicht mit ihrem Privatvermögen, sondern nur mit ihrer Einlage. Die AG selbst haftet nur mit dem Gesellschaftsvermögen!
Die Vorteile einer AG liegen im hohen Ansehen bei Geschäftspartnern, der einfachen Kapitalaufnahme durch Aktienausgabe und der Haftungsbeschränkung. Zu den Nachteilen zählen die strenge gesetzliche Reglementierung, hohe Gründungskosten von mindestens 50.000 € und der komplexe Verwaltungsaufwand mit umfangreichen Bilanzierungs- und Publizitätspflichten.