Zahlungseingang sichern - Die wichtigsten Schutzmaßnahmen
Du kennst das Problem: Ein Unternehmen liefert Ware, aber der Kunde zahlt einfach nicht. Damit das nicht zum finanziellen Desaster wird, gibt's den Eigentumsvorbehalt. Das bedeutet: Die Ware gehört solange dem Lieferanten, bis komplett bezahlt wurde.
Der Käufer wird zwar Besitzer der Ware, aber noch nicht Eigentümer. In den Verträgen steht dann sowas wie "Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung unser Eigentum". Dieser Schutz funktioniert aber nicht ewig - er erlischt, wenn die Ware weiterverkauft, verarbeitet oder zerstört wird.
Die Bonitätsprüfung ist wie ein Gesundheitscheck für potenzielle Kunden. Bevor du jemandem Waren auf Rechnung gibst, checkst du erst mal, ob derjenige überhaupt zahlen kann. Das machst du bei Neukunden, auffälligen Bestandskunden oder ab bestimmten Auftragswerten.
Wichtig zu wissen: Für Zahlungsverzug muss der Zahlungstermin klar bestimmt sein - entweder kalendermäßig ("bis 15. Mai") oder bestimmbar ("10 Tage nach Rechnung").