Rechtsobjekte und Rechtssubjekte
Im Recht dreht sich alles um zwei grundlegende Elemente: die Objekte und die Subjekte. Rechtsobjekte sind alle Gegenstände mit rechtlicher Bedeutung und teilen sich in Rechte und Sachen. Zu den Rechten gehören unkörperliche Gegenstände wie Patente oder Forderungen, während Sachen körperliche Gegenstände in festem, flüssigem oder gasförmigem Zustand sind.
Sachen werden weiter unterteilt: Bewegliche Sachen (Mobilien) wie Bücher und Kugelschreiber stehen den unbeweglichen Sachen (Immobilien) wie Grundstücken gegenüber. Manche Sachen sind vertretbar (Massenware), andere nicht (z.B. ein wertvolles Gemälde).
Rechtssubjekte hingegen sind alle, die rechtsfähig sind – also Träger von Rechten und Pflichten sein können. Sie gliedern sich in zwei Kategorien: Natürliche Personen (alle lebenden Menschen) und juristische Personen wieVereine,Stiftungenodero¨ffentlich−rechtlicheKo¨rperschaftenwieGemeindenoderUniversita¨ten.
💡 Merke dir: Während du als Mensch automatisch ein Rechtssubjekt bist, können die Dinge, die du besitzt oder erwirbst, Rechtsobjekte sein. Dieser Unterschied ist grundlegend für alle rechtlichen Vorgänge!