Willenserklärungen
Willenserklärungen sind das Herzstück des Vertragsrechts. Sie bestehen aus einem objektiven Teil (was du nach außen sagst) und einem subjektiven Teil (was du wirklich willst). Normalerweise sollten beide übereinstimmen.
Die Form ist flexibel: mündlich, schriftlich, schlüssiges Handeln oder sogar elektronisch. Bei wichtigen Geschäften (Immobilienkauf) ist oft eine notarielle Beurkundung nötig. Die Formvorschriften haben drei Funktionen: warnen, aufklären und beweisen.
Damit eine Willenserklärung wirksam wird, muss sie abgegeben und zugegangen sein. Unter Anwesenden reicht es, wenn sie gehört wird. Unter Abwesenden muss sie in deinen "Machtbereich" gelangen Briefkasten,E−Mail−Postfach.
💡 Praxistipp: Wenn du online einkaufst oder ein Eis bestellst – das sind alles Willenserklärungen! Meist läuft das ganz automatisch ab.