Rechtliche Vorsorge - Vollmachten und Betreuung
Wenn du selbst nicht mehr entscheiden kannst, braucht es rechtliche Stellvertreter. Hier hast du drei Möglichkeiten: gesetzlich legitimierte Vertreter, Bevollmächtigte oder Betreuer.
Die Vorsorgevollmacht ist deine erste Wahl - du bestimmst selbst eine Vertrauensperson, die für dich entscheidet. Sie muss handschriftlich sein und macht einen gesetzlichen Betreuer überflüssig. Der Bevollmächtigte muss dem Gericht keine Rechenschaft ablegen.
Die Betreuungsverfügung greift bei psychischen Krankheiten oder körperlichen Behinderungen. Das Amtsgericht wird durch Anträge oder Anregungen von Familie und Pflegekräften tätig. Der Richter braucht ein ärztliches Gutachten, einen Sozialbericht und muss den Betroffenen persönlich anhören.
Praxis-Info: Der Betreuer bekommt einen Ausweis und darf nur in bestimmten Bereichen entscheiden - von Poströffnung bis Vermögenssorge.


