Die Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) - Voraussetzungen und Ablauf
Die Gründung einer AG einfach erklärt beginnt mit mehreren wichtigen Schritten und Voraussetzungen. Eine Aktiengesellschaft ist eine Kapitalgesellschaft, die besonders für größere Unternehmen geeignet ist. Bei der Gründung müssen verschiedene gesetzliche Anforderungen erfüllt werden.
Das AG-Gründung Startkapital beträgt mindestens 50.000 Euro, wobei zu Beginn mindestens 12.500 Euro eingezahlt werden müssen. Diese Bezeichnung und Mindesthöhe der Geschäftsanteile AG wird in Aktien aufgeteilt. Für die Gründung AG wie viele Personen notwendig sind, ist gesetzlich geregelt - es muss mindestens eine Person sein, wobei mehrere Gründer üblich sind.
Der Gründungsprozess läuft in mehreren Phasen ab: Zunächst wird eine Vorgründungsgesellschaft gebildet. Anschließend muss die Satzung gemäß § 23 AktG beim Notar festgestellt werden. In der Satzung werden wesentliche Aspekte wie Name, Firmensitz und Unternehmensgegenstand festgelegt. Die Vorgesellschaft entsteht, wenn die Gründer alle Aktien übernommen haben.
Hinweis: Die Gründung einer AG erfordert einen Prüfungsbericht, der von Vorstand, Notar oder Wirtschaftsprüfer erstellt werden muss. Dieser Bericht ist essentiell für die Eintragung ins Handelsregister.