Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine bedeutende Kapitalgesellschaftsform im deutschen Wirtschaftsrecht, die sich durch ihre eigenständige Rechtspersönlichkeit und ein Mindestgrundkapital von 50.000€ auszeichnet. Die Organe der AG bestehen aus Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung, die in einem komplexen Zusammenspiel die Unternehmensführung gewährleisten.
• Die AG Gründung Voraussetzungen umfassen drei Phasen: Vorgründergesellschaft, Vorgesellschaft und die eigentliche Aktiengesellschaft.
• Die Gründung einer AG einfach erklärt erfordert einen notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrag und die Eintragung ins Handelsregister.
• Das AG-Gründung Startkapital beträgt mindestens 50.000€, wovon 12.500€ bei Gründung einzuzahlen sind.
• Die AG Organe arbeiten in einer hierarchischen Struktur zusammen, wobei der Vorstand das operative Geschäft führt.