Artikel 5 Grundgesetz - Deine Meinungsfreiheit
Du darfst sagen, schreiben und zeigen, was du denkst - das ist dein Grundrecht auf freie Meinungsäußerung. Gleichzeitig hast du das Recht, dich aus öffentlichen Quellen zu informieren, ohne dass dir jemand vorschreibt, was du lesen oder hören darfst.
Pressefreiheit bedeutet, dass Zeitungen, Radio und TV ohne staatliche Kontrolle berichten können. Eine Zensur - also das Verbieten von Inhalten vor ihrer Veröffentlichung - gibt es in Deutschland nicht.
Trotzdem sind deine Rechte nicht grenzenlos. Du kannst nicht einfach andere beleidigen oder Jugendliche gefährden - hier gelten Grenzen durch andere Gesetze und den Schutz der persönlichen Ehre.
Merke: Auch Kunst, Wissenschaft und Lehre sind frei, aber Lehrer müssen trotzdem zur Verfassung stehen.