Recht ist die Gesamtheit genereller Verhaltensregeln, die von der Gemeinschaft gewährleistet werden. Es umfasst alle Regeln zur Konfliktverhütung und -lösung, um ein geordnetes und friedliches Miteinander zu ermöglichen. Diese Regeln sollen von allen Mitgliedern einer Gesellschaft eingehalten werden. Recht ist der Wille zur Gerechtigkeit.
Funktionen des Rechts
Ordnungsfunktion
Das Recht regelt das Zusammenleben der Menschen, indem es Verhaltenssteuerungen vornimmt und das Funktionieren der Gesellschaft durch Konfliktprävention anstrebt. Ein Beispiel dafür ist der Straßenverkehr.
Gerechtigkeitsfunktion
Das Recht schützt den Schwächeren, sorgt für einen Ausgleich der sozialen Gegensätze und dient der Durchsetzung von Gerechtigkeit.
Herrschaftsfunktion
Das Recht sichert die Herrschaft derjenigen Personen, die die politische Macht innehaben, und trägt somit zur Aufrechterhaltung von Herrschaft bei.
Herrschaftskontrollfunktion
Auch staatliche Herrschaft ist an das Recht gebunden und unterliegt rechtlicher Kontrolle.
Gerechtigkeit ist ein Prinzip des staatlichen oder gesellschaftlichen Verhaltens, das jedem gleichermaßen sein Recht gewährt, ohne den sozialen Status zu beachten.
Unterscheidung: Recht und Gerechtigkeit
Das Recht ist eine vorgegebene Ordnung, wie ein Verhalten geregelt ist, während die Gerechtigkeit eher ein von uns erschaffenes individuelles Gefühl ist.
Die Moral ist das Sittengesetz, das unabhängig von der Zeit gültig ist. Die Quellen der Sittlichkeit und Moral liegen im Menschen selbst und können selbstbestimmt aufgenommen und zum Inhalt des Individuums gemacht werden. Das Recht ist von außen her zwingend und dient als Mittel der politischen Machtausübung.
Das Naturrecht hat im Kern einen natürlichen Ursprung und gilt überzeitlich und abgelöst von dem jeweils geltenden Recht. Das positive Recht hingegen ist von Menschen gemachtes, gesetztes Recht, das zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort gilt.
Die Werte des Rechts beziehen sich nur auf niedergeschriebene Gesetze wie die Würde des Menschen.
Legalität bezeichnet die gesetzliche Zulässigkeit einer Handlung, während die Legitimität auf menschlicher Setzung beruht und keine höheren Gesetze hat.
Gesetzliches Unrecht bezieht sich auf eine Rechtsnorm, die offensichtlich gegen Grundsätze des Rechts verstößt. Übergesetzliches Recht dagegen ist selbst außerhalb von staatlichen Gesetzen gültig.