Gleichbehandlung und Befristung im Arbeitsrecht
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt dich vor Diskriminierung wegen Geschlecht, Herkunft, Alter, Religion, Behinderung oder sexueller Identität. Das bedeutet konkret: Fragen nach deinem Alter, einer Schwangerschaft oder deiner Religion sind im Vorstellungsgespräch grundsätzlich unzulässig.
Bei unmittelbarer Diskriminierung werden Bewerber direkt ausgeschlossen ("keine Türken"). Mittelbare Diskriminierung ist versteckter - zum Beispiel wenn "10 Jahre Berufserfahrung" verlangt wird, was indirekt ältere Bewerber bevorzugt.
Befristete Arbeitsverträge gibt es in zwei Varianten: Mit Sachgrund (wie Schwangerschaftsvertretung) sind sie immer zulässig. Ohne Sachgrund dürfen sie maximal zwei Jahre dauern und dreimal verlängert werden. Hattest du schon mal einen Vertrag beim gleichen Arbeitgeber, geht sachgrundlose Befristung nicht mehr.
Gut zu wissen: Bei unerlaubten Fragen im Vorstellungsgespräch darfst du sogar lügen - ohne rechtliche Konsequenzen!