Verfassungsprinzipien und Wahlgrundsätze
Deutschland funktioniert nach vier Grundprinzipien, die in unserem Grundgesetz verankert sind. Das Bundesstaatsprinzip (auch Föderalismus genannt) teilt Deutschland in 16 Bundesländer auf, die jeweils eigene Parlamente, Gerichte und Regierungen haben. So kann Bayern andere Bildungspolitik machen als Hamburg - das macht unser System flexibel.
Das Rechtsstaatsprinzip sorgt dafür, dass vor dem Gesetz alle Menschen gleich sind. Du kannst sogar gegen den Staat klagen, wenn du dich ungerecht behandelt fühlst - ein mächtiges Recht! Das Demokratieprinzip bedeutet Volksherrschaft: Du wählst Vertreter ins Parlament, die für dich entscheiden. Diese werden nur temporär gewählt, damit du bei der nächsten Wahl jemand anderen wählen kannst.
Das Sozialstaatsprinzip versucht soziale Unterschiede abzubauen durch Sozialhilfe und Förderung von Behinderten und Familien. Die Wahlgrundsätze garantieren, dass Wahlen allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim ablaufen - so bleibt die Demokratie fair.
Gut zu wissen: Diese Prinzipien sind in der "Ewigkeitsklausel" geschützt - sie können nie abgeschafft werden, selbst nicht durch Verfassungsänderungen.