Gewaltenteilung - Macht aufteilen statt konzentrieren
Stell dir vor, eine Person hätte die komplette Macht über ein ganzes Land - das wäre ziemlich gefährlich, oder? Genau deshalb gibt es die Gewaltenteilung, die verhindert, dass der Staat seine Macht unkontrolliert einsetzt.
Das System funktioniert so: Die Staatsmacht wird in drei verschiedene Bereiche aufgeteilt - Legislative, Exekutive und Judikative. Jeder Bereich hat eigene Aufgaben und kontrolliert gleichzeitig die anderen beiden.
Die Legislative (gesetzgebende Gewalt) macht die Gesetze. Dazu gehören der Bundestag, Landtag und Bundesrat. Diese Institutionen beschließen neue Regeln und kontrollieren gleichzeitig die Regierung.
Die Exekutive (vollziehende Gewalt) sorgt dafür, dass die Gesetze auch eingehalten werden. Polizei, Verwaltung und Ämter gehören dazu - sie handeln auf Grundlage der bestehenden Gesetze.
Die Judikative (rechtsprechende Gewalt) entscheidet bei Rechtsstreitigkeiten. Gerichte wie das Landgericht oder der Bundesgerichtshof sprechen Recht basierend auf den geltenden Gesetzen.
Merkhilfe: Legislative = Laws machen, Exekutive = Execute (ausführen), Judikative = Judge (richten)
In Deutschland funktioniert dieses System auf drei Ebenen: Bundesebene (für ganz Deutschland), Länderebene (für einzelne Bundesländer) und kommunale Ebene (für Städte und Gemeinden). So ist sichergestellt, dass Macht nicht nur aufgeteilt, sondern auch auf verschiedene Verwaltungsebenen verteilt wird.