Überschusseinkünfte verstehen
Die verbleibenden vier Einkunftsarten funktionieren nach dem Überschussprinzip - hier werden Ausgaben von Einnahmen abgezogen. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit kennst du vermutlich schon: Das ist dein normaler Arbeitnehmerlohn, auch beim Ferienjob.
Bei Einkünften aus Kapitalvermögen geht es um Geld, das für dich arbeitet. Zinsen vom Sparbuch, Dividenden von Aktien oder Gewinne beim Aktienverkauf fallen hier rein - auch schon bei kleineren Beträgen.
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung entstehen, wenn du anderen deine Sachen gegen Geld überlässt. Das kann die Vermietung eines Zimmers sein oder später mal eine ganze Wohnung. Der Unterschied zwischen Miete und Pacht ist steuerlich übrigens egal.
Unter sonstige Einkünfte fallen alle anderen Einnahmen wie private Renten oder bestimmte Verkäufe. Diese Kategorie ist sozusagen der "Sammeltopf" für alles, was nicht in die anderen sechs Bereiche passt.
Praxis-Tipp: Auch als Schüler solltest du bei größeren Einnahmen z.B.Online−Verka¨ufe prüfen, ob eine Steuerpflicht besteht!