Willenserklärungen und Rechtsgeschäfte
Eine Willenserklärung ist deine bewusste Äußerung, mit der du rechtliche Folgen schaffen willst. Sie braucht drei Teile: Du musst die Handlung wollen, dir bewusst sein, dass Rechtsfolgen entstehen, und eine rechtsverbindliche Erklärung beabsichtigen.
Wichtiger Unterschied: Anpreisungen (Werbung, Schaufenster) sind nur Aufforderungen für dein Angebot – rechtlich unverbindlich. Genauso sind Absichtserklärungen nicht bindend.
Einseitige Rechtsgeschäfte brauchst nur eine Willenserklärung (wie ein Testament), mehrseitige brauchen Antrag und Annahme beider Seiten. Die meisten Verträge, die du kennst (Kaufvertrag, Ausbildungsvertrag), sind mehrseitig verpflichtend.
Praxistipp: Beim Online-Shopping gibst du das Angebot ab – der Shop nimmt an!