Rechtsfähigkeit und Geschäftsfähigkeit
Rechtsfähigkeit bedeutet einfach: Du kannst Rechte haben und Pflichten erfüllen müssen. Menschen bekommen diese automatisch mit der Geburt, Unternehmen erst durch Eintrag ins Handelsregister.
Bei der Geschäftsfähigkeit wird's spannender für dich: Bis 6 Jahre darfst du gar keine Verträge machen, von 7-17 Jahren nur mit Einverständnis deiner Eltern. Ab 18 bist du voll geschäftsfähig.
Ohne Einverständnis deiner Eltern ist ein Vertrag "schwebend unwirksam" – das heißt, deine Eltern können nachträglich zustimmen (ab 14) oder den Vertrag ablehnen. Es gibt aber drei wichtige Ausnahmen: Käufe mit Taschengeld, reine Vorteile für dich und genehmigte Arbeitsverhältnisse.
Merktipp: Tiere können übrigens nicht erben – sie gelten rechtlich als Sachen!






