Rechte und Pflichten in der Ausbildung
Als Auszubildender hast du Pflichten, die im §13 BBiG festgelegt sind. Du musst übertragene Aufgaben sorgfältig ausführen, am Berufsschulunterricht teilnehmen und Weisungen im Rahmen der Ausbildung befolgen. Zudem solltest du Werkzeuge pfleglich behandeln, die Betriebsordnung beachten und über Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen bewahren.
Dein Ausbilder hat ebenfalls Pflichten (§§ 14, 15, 17 BBiG). Er muss dafür sorgen, dass dir alle notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden. Außerdem muss er kostenlos Ausbildungsmittel bereitstellen, dich zum Berufsschulbesuch anhalten und für Prüfungen freistellen.
Gut zu wissen: Der Ausbilder hat eine Fürsorgepflicht! Er darf dir nur Tätigkeiten übertragen, die dem Ausbildungszweck dienen und deinen körperlichen Kräften angemessen sind.
Zu den weiteren Pflichten des Ausbilders gehört die Zahlung einer angemessenen Vergütung, die Gewährung von jährlichem Urlaub und das Ausstellen eines Zeugnisses am Ende der Ausbildung. Überstunden müssen entweder besonders vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen werden. Das faire Zusammenspiel dieser Rechte und Pflichten bildet die Grundlage für eine erfolgreiche Ausbildung.











