Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft
Die soziale Marktwirtschaft basiert auf dem Konzept von Alfred Müller-Armack, der die Vorteile des Wettbewerbs nutzen wollte, ohne dessen Nachteile in Kauf zu nehmen. Das Konzept fußt auf zentralen Prinzipien, die in einem Spannungsverhältnis zueinander stehen. Die drei Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft sind das Wettbewerbsprinzip, das Sozialstaatsprinzip und das Marktkonformitätsprinzip. Hinzu kommt das konjunkturpolitische Prinzip.
Das Wettbewerbsprinzip bildet die Grundlage der sozialen Marktwirtschaft. Eine funktionierende Wettbewerbsordnung sorgt für Wahlfreiheit, Produktvielfalt, effiziente Produktion und leistungsgerechte Verteilung von Einkommen und Gewinnen.
Highlight: Konkurrenz fördert Innovation, technischen Fortschritt und stellt den Konsumenten in den Mittelpunkt.
Der Staat muss dafür sorgen, dass in allen Branchen möglichst große Konkurrenz herrscht und niemand Marktmacht missbraucht. Da der Anreiz groß ist, den Wettbewerb durch Kartelle, Konzentration und Monopolbildung zu umgehen, muss der Staat die notwendigen institutionellen Voraussetzungen schaffen.
Definition: Wettbewerbsprinzip Soziale Marktwirtschaft Definition: Das Wettbewerbsprinzip in der sozialen Marktwirtschaft besagt, dass der Staat die Rahmenbedingungen für einen fairen und funktionierenden Wettbewerb schafft und aufrechterhält.
Walter Eucken definierte sieben wesentliche Voraussetzungen für eine funktionierende Wettbewerbsordnung:
- Ein funktionierendes Preissystem mit flexiblen Preisen
- Primat der Währungspolitik für einen stabilen Währungswert
- Offene Märkte mit freiem Marktzutritt
- Privateigentum
- Vertragsfreiheit
- Haftung für die Konsequenzen des eigenen Handelns
- Konstanz der Wirtschaftspolitik für Planungssicherheit
Example: Ein Beispiel für freien Wettbewerb in der sozialen Marktwirtschaft ist der Mobilfunkmarkt, wo verschiedene Anbieter um Kunden konkurrieren und so für günstige Preise und innovative Angebote sorgen.
Der Staat setzt die Rahmenbedingungen zur Ermöglichung der Marktfreiheit und gewährleistet deren Funktionieren. Dazu gehören der Schutz des Privateigentums, die Verhinderung von Monopolen und Oligopolen, die Wettbewerbskontrolle zur Verhinderung von Marktmachtmissbrauch und die Sicherung des freien Marktzugangs. In Deutschland sind das Bundeskartellamt und der Bundeswirtschaftsminister für diese Aufgaben zuständig.
Vocabulary: Wettbewerbspolitik: Maßnahmen des Staates zur Förderung und Aufrechterhaltung des Wettbewerbs in der Wirtschaft.