Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland
Deutschlands politisches System basiert auf fünf Verfassungsorganen, die sich in die klassische Gewaltenteilung einordnen lassen. Die Legislative umfasst Bundestag und Bundesrat, die Exekutive besteht aus Bundesregierung und Bundespräsident, während das Bundesverfassungsgericht die Judikative repräsentiert.
Der Bundestag funktioniert über eine personalisierte Verhältniswahl – du hast also zwei Stimmen bei der Wahl. Die Abgeordneten organisieren sich in Fraktionen und brauchen mindestens 5% der Zweitstimmen für den Einzug ins Parlament. Seit der Reform 2023 gibt es keine Grundmandatsklausel mehr und maximal 630 Sitze.
Als Parlament hat der Bundestag vier zentrale Aufgaben: Er wählt wichtige Personen wie den Kanzler, verabschiedet Gesetze, kontrolliert die Regierung durch Anfragen und Misstrauensvoten, und dient als Forum für politische Diskussionen.
Gut zu wissen: Abgeordnete haben ein "freies Mandat" – sie sind nur ihrem Gewissen verpflichtet, auch wenn in der Praxis meist Fraktionsdisziplin herrscht.











