Partizipationsformen: Wahlen und Parteien
Wahlen bilden das Herzstück der Demokratie und erfüllen wichtige Funktionen: Sie legitimieren die Regierung, ermöglichen Bürgerkontrolle und entwickeln politische Alternativen. Die fünf Wahlgrundsätze (allgemein, unmittelbar, frei, gleich, geheim) garantieren faire demokratische Prozesse.
Die Bundesrepublik ist eine Parteiendemokratie – Parteien haben eine besondere Stellung im Grundgesetz. Sie übernehmen sieben zentrale Aufgaben: von der politischen Willensbildung über Interessensartikulation bis hin zur Rekrutierung politischer Eliten. Nur das Bundesverfassungsgericht kann Parteien verbieten.
Interessenverbände und Lobbyismus ergänzen die Parteiendemokratie. Lobbyverbände bündeln Interessen und bringen Fachwissen ein, während Bürgerinitiativen konkrete, zeitlich begrenzte Anliegen verfolgen. Kritisch zu sehen sind mögliche Intransparenz und der größere Einfluss finanziell starker Gruppen.
Merkhilfe: Lobbyismus ist grundsätzlich erwünscht, weil er Fachwissen einbringt – problematisch wird er erst bei einseitiger Einflussnahme!