Rechtsgeschäfte - Die Basics des Rechtssystems
Rechtsgeschäfte sind alle Geschäfte, aus denen rechtliche Folgen entstehen - also praktisch alles, womit du täglich zu tun hast. Sie teilen sich in zwei große Kategorien auf.
Einseitige Rechtsgeschäfte entstehen durch die Willenserklärung nur einer Person. Hier gibt es einen wichtigen Unterschied: Manche sind sofort rechtswirksam (wie ein Testament), andere erst wenn sie beim Empfänger ankommen (wie eine Kündigung oder Mahnung).
Zweiseitige Rechtsgeschäfte brauchen übereinstimmende Willenserklärungen von mindestens zwei Personen. Diese können einseitig verpflichtend sein (nur einer hat Pflichten) oder mehrseitig verpflichtend (alle haben Pflichten).
Merktipp: Eine Willenserklärung kann schriftlich, mündlich oder durch schlüssiges Handeln erfolgen - auch das Nicken an der Kasse zählt!
Die wichtigsten Vertragsarten begegnen dir ständig: Kaufverträge beim Shopping, Mietverträge für die erste eigene Wohnung, Dienstverträge beim Nebenjob oder Darlehensverträge fürs BAföG. Bei Werkverträgen wird ein konkretes Ergebnis geschuldet (wie eine Autoreparatur), während Dienstverträge nur die Arbeitsleistung an sich umfassen.