Der Sozialstaat Deutschland ist ein grundlegendes Prinzip der Bundesrepublik, verankert im Grundgesetz Artikel 20. Er zielt darauf ab, wirtschaftliche Sicherheit zu gewährleisten und soziale Ungleichheiten auszugleichen. Das Sozialstaatsprinzip wird durch verschiedene Artikel des Grundgesetzes untermauert und konkretisiert.
- Das Grundgesetz definiert Deutschland als sozialen Bundesstaat
- Mehrere Artikel des Grundgesetzes unterstützen das Sozialstaatsprinzip
- Die konkrete Ausgestaltung der Sozialpolitik obliegt der jeweiligen Bundesregierung