Der Steuerbegriff gemäß §3 AO
Steuern sind Geldleistungen ohne direkte Gegenleistung, die von öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen (Bund, Länder, Gemeinden) erhoben werden. Sie sind niemals Sachleistungen oder Dienstleistungen und werden nicht zweckgebunden verwendet.
Der Hauptzweck von Steuern ist die Einnahmeerzielung für den Staat. Es können aber auch Nebenzwecke wie Konsumlenkung z.B.beiTabak−oderBiersteuer verfolgt werden. Steuern werden allen auferlegt, bei denen der gesetzlich definierte Tatbestand zutrifft.
Zu beachten sind auch die steuerlichen Nebenleistungen wie Verzögerungsgelder, Verspätungszuschläge (§152 AO), Zinsen, Säumniszuschläge (§240 AO), Zwangsgelder und Kosten. Steuererklärungen müssen grundsätzlich 7 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres abgegeben werden.
💡 Wichtig für die Prüfung: Bußgelder und Geldstrafen gelten nicht als steuerliche Nebenleistungen! Bei Nichteinhaltung der Steuervorschriften können Zwangsmittel wie Zwangsgeld eingesetzt werden, allerdings maximal bis zu 25.000 €.