Rechtsfolgen einer Straftat
Wenn jemand eine Straftat begeht, kann das verschiedene Konsequenzen haben – von "gar nichts" bis hin zu langjährigen Freiheitsstrafen. Das System ist ziemlich ausdifferenziert und berücksichtigt sowohl die Schwere der Tat als auch die Umstände.
Hauptstrafen sind Freiheitsstrafe (§ 38 StGB, oft mit Bewährung nach §§ 56 ff.) und Geldstrafe (§§ 40 ff. StGB). Als Nebenstrafe gibt es das Fahrverbot (§ 44 StGB). Nebenfolgen treffen vor allem Amtsträger: Verlust der Amtsfähigkeit, Wählbarkeit oder des Stimmrechts.
Maßregeln der Besserung und Sicherung (§§ 61 ff. StGB) sind keine Strafen, sondern sollen gefährliche oder kranke Täter behandeln oder die Gesellschaft schützen. Dazu gehören Unterbringungen in psychiatrischen Krankenhäusern oder Sicherungsverwahrung.
Sonstige Folgen wie Verfall, Einziehung oder Unbrauchbarmachung zielen darauf ab, dass niemand aus Straftaten Profit zieht.
Wichtig: In leichten Fällen kann das Gericht auch ganz von Strafe absehen (§ 60 StGB).