Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland
Das politische System Deutschlands besteht aus mehreren zentralen Verfassungsorganen, die miteinander verbunden sind. Der Bundestag ist das vom Volk gewählte Parlament, das den Bundeskanzler wählt und für die Gesetzgebung verantwortlich ist. Die Bundesregierung setzt sich aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern zusammen, wobei der Kanzler die Richtlinien der Politik bestimmt.
Der Bundespräsident fungiert als Staatsoberhaupt und hat vorwiegend repräsentative Aufgaben. Er wird von der Bundesversammlung gewählt, die zur Hälfte aus Bundestagsabgeordneten und zur anderen Hälfte aus Vertretern der Landesparlamente besteht. Der Bundesrat vertritt die Interessen der Bundesländer und wirkt bei der Gesetzgebung mit.
Das Bundesverfassungsgericht nimmt eine besondere Stellung ein. Es überprüft, ob Gesetze und Beschlüsse mit dem Grundgesetz vereinbar sind und wird somit zum "Hüter der Verfassung". Seine Richter werden je zur Hälfte vom Bundestag und Bundesrat gewählt.
💡 Merke: In unserem demokratischen System kontrollieren sich die Verfassungsorgane gegenseitig. Dies nennt man "Checks and Balances" und soll Machtmissbrauch verhindern. Kein Organ kann allein entscheiden!
Die Basis des gesamten Systems bilden die wahlberechtigten Bürger, die durch ihre Stimme die Zusammensetzung der Parlamente bestimmen. Sie wählen Abgeordnete für den Bundestag und die Landesparlamente, welche wiederum die Landesregierungen bilden und Vertreter in den Bundesrat entsenden.