Der Bundeskanzler - Deutschlands mächtigster Politiker
Die Wahl des Bundeskanzlers funktioniert über zwei Schritte: Der Bundespräsident aktuellFrank−WalterSteinmeier schlägt eine Person vor, dann wählt der Bundestag diese Person zum Kanzler. So einfach ist das!
Als Chef der Bundesregierung hat der Kanzler richtig viele Aufgaben. Er steuert die Politik des ganzen Landes, sorgt dafür dass Gesetze umgesetzt werden und vertritt Deutschland im Ausland. Außerdem entwickelt er den Bundeshaushalt - also plant er, wofür der Staat sein Geld ausgibt.
Die Bundesregierung besteht aus dem Bundeskanzler plus allen Bundesministern zusammen. Das nennt man auch Kabinett. Die Minister werden übrigens auf Vorschlag des Kanzlers vom Bundespräsidenten ernannt.
Merktipp: Bundespräsident schlägt vor → Bundestag wählt den Kanzler | Kanzler schlägt vor → Bundespräsident ernennt die Minister
Drei wichtige Prinzipien regeln die Arbeit der Bundesregierung: Das Kanzlerprinzip gibt dem Kanzler die Richtlinienkompetenz - er bestimmt also die großen politischen Linien. Das Resortprinzip bedeutet, dass jeder Minister seinen eigenen Bereich eigenständig leitet. Beim Kollegialprinzip entscheidet das ganze Kabinett gemeinsam bei wichtigen Fragen.
Der Kanzler kann die Vertrauensfrage stellen, wenn er unsicher ist, ob der Bundestag noch hinter ihm steht. Falls nicht, kann der Bundespräsident sogar den Bundestag auflösen. Umgekehrt kann der Bundestag dem Kanzler mit einem Misstrauensvotum das Vertrauen entziehen - aber nur, wenn gleichzeitig ein neuer Kanzler gewählt wird.
Seine Macht ist aber begrenzt: In Deutschland regiert meist eine Koalition aus mehreren Parteien, deshalb muss der Kanzler ständig Kompromisse machen. Auch seine eigene Fraktion und die Bundesminister können ihn einschränken - niemand soll zu mächtig werden wie früher bei Hitler.