Grundlagen: Wahlrecht und Wahlgrundsätze
Wahlen geben dir die Macht, zu entscheiden, wer dich im Parlament vertritt. Aktives Wahlrecht bedeutet, dass du wählen darfst, passives Wahlrecht heißt, dass du selbst kandidieren kannst.
Das Grundgesetz schreibt fünf wichtige Wahlgrundsätze vor: Wahlen müssen allgemein, frei, geheim, gleich und unmittelbar sein. Das bedeutet konkret: Jeder darf wählen (allgemein), niemand zwingt dich zu einer bestimmten Wahl (frei), und deine Entscheidung bleibt privat (geheim).
Wähler lassen sich in drei Typen unterteilen: Stammwähler bleiben ihrer Partei treu, Wechselwähler entscheiden jedes Mal neu, und Nichtwähler gehen gar nicht zur Urne. Die Zahl der Nichtwähler steigt übrigens kontinuierlich.
Wichtig: Mit 18 Jahren darfst du wählen - manche Bundesländer erlauben sogar schon ab 16 die Teilnahme an Kommunalwahlen!