Das deutsche Bundestagswahlsystem
Unser personalisiertes Verhältniswahlrecht funktioniert in drei Schritten. Zuerst werden die Mandate auf die Bundesparteien verteilt - nur wer über 5% der Zweitstimmen bekommt, zieht ins Parlament ein Fu¨nf−Prozent−Sperrklausel.
Im zweiten Schritt bekommen die Landesverbände der Parteien ihren Anteil an den Mandaten zugeteilt. Schließlich werden die Sitze mit Personen besetzt: Direktkandidaten, die ihren Wahlkreis gewonnen haben, kommen automatisch rein. Die restlichen Plätze gehen an Listenkandidaten.
Überhangsmandate entstehen, wenn eine Partei mehr Direktmandate gewinnt, als ihr nach Zweitstimmen zustehen. Diese Kandidaten kommen trotzdem ins Parlament, wodurch der Bundestag größer wird. "Stimmen-Splitting" ist möglich - du kannst Erst- und Zweitstimme verschiedenen Parteien geben.
Merksatz: Erststimme = Person, Zweitstimme = Partei und entscheidet über die Mehrheitsverhältnisse!