Verfassungsprinzipien der BRD
Warum haben wir überhaupt eine Verfassung? Im Naturzustand besitzt der Mensch vollkommene Freiheit, will aber gleichzeitig sein Eigentum schützen. Deshalb schließen sich Menschen zu Gemeinschaften zusammen, um Sicherheit und Frieden zu gewährleisten.
Die Verfassungsprinzipien sind in Artikel 20 des Grundgesetzes festgehalten. Das Demokratieprinzip bedeutet, dass alle Staatsgewalt vom Volk ausgeht. Alle Organe der Exekutive, Legislative und Judikative müssen durch das Volk legitimiert sein. Nach dem Rechtsstaatsprinzip ist die gesamte Staatsgewalt an Recht und Gesetz gebunden.
Das Bundesstaatprinzip teilt die Staatsgewalt auf verschiedene Ebenen auf: Bund und Länder. Das Sozialstaatprinzip verpflichtet den Staat, sozial und wirtschaftlich Schwächere zu unterstützen. Das Republikprinzip bedeutet, dass Deutschland kein gekröntes Staatsoberhaupt hat.
Wichtig zu wissen: Artikel 20 GG gibt allen Deutschen das Recht, Widerstand zu leisten, wenn jemand versucht, diese verfassungsmäßige Ordnung zu beseitigen.