Wehrhafte Demokratie und Verfassungsprinzipien
Stell dir vor, deine Demokratie könnte sich selbst verteidigen - genau das macht Deutschland mit der wehrhaften Demokratie. Dieses System erlaubt es dem Staat, gegen Parteien und Personen vorzugehen, die die demokratische Grundordnung abschaffen wollen. So kann die Demokratie nicht auf legalem Weg beseitigt werden.
Die Ewigkeitsklausel in Artikel 79 GG sorgt dafür, dass die wichtigsten Verfassungsartikel (1 und 20) niemals geändert werden können. Das Bundesverfassungsgericht kann Parteien verbieten, während Innenminister extremistische Organisationen auflösen dürfen.
Das Rechtsstaatsprinzip stellt sicher, dass alle Bürger unter besonderem Schutz stehen. Kernelemente sind die Unantastbarkeit der Grundrechte, Rechtsgleichheit und die Unabhängigkeit der Richter. Selbst die Regierung steht unter der Verfassung.
Gut zu wissen: Als allerletzte Option haben Bürger sogar ein Widerstandsrecht nach Art. 20 (4) GG - falls alle anderen demokratischen Mittel versagen.
Die freiheitlich-demokratische Grundordnung basiert auf Menschenwürde, Volkssouveränität, Gewaltenteilung und einem funktionierenden Mehrparteiensystem.