Die Grundrechte des Kindes nach Korczak
Korczak formulierte ursprünglich drei fundamentale Rechte für Kinder. Das erste Grundrecht ist das Recht des Kindes auf den eigenen Tod. Dieses provokante Recht bedeutet, dass Kinder nicht überbehütet werden sollen. Sie haben das Recht, sich selbst auszuprobieren und dabei auch Risiken einzugehen.
Das zweite Grundrecht ist das Recht des Kindes auf den heutigen Tag. Es betont, dass die Kindheit einen eigenen Wert hat und nicht nur als Vorbereitung auf das Erwachsenenleben dient. Erziehung hat somit nicht nur einen Zukunfts-, sondern auch einen Gegenwartsbezug.
Das dritte Grundrecht besagt, dass ein Kind das Recht hat, das zu sein, was es ist. Erwachsene sollen die individuelle Persönlichkeit des Kindes mit all ihren Eigenheiten respektieren und anerkennen.
Später fügte Korczak noch ein viertes Grundrecht hinzu: Das Recht des Kindes, seine Gedanken auszusprechen und aktiv an Überlegungen und Urteilen teilzunehmen, die seine Person betreffen – ein früher Ansatz zur Partizipation von Kindern.
🔑 Diese Grundrechte waren für ihre Zeit revolutionär und sind selbst heute noch keine Selbstverständlichkeit in der Pädagogik!