Gesetzliche Verankerung und moderne Umsetzung
Seit dem Bundeskinderschutzgesetz 2012 sind pädagogische Einrichtungen zur Partizipation verpflichtet. Die UN-Kinderrechtskonvention und das SGB VIII machen Korczaks Ideen zur gesetzlichen Grundlage.
§ 1 Absatz 1 des SGB VIII könnte als Motto über der Korczak-Pädagogik stehen: "Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit."
Seine pädagogischen Grundsätze (Partizipation, Dialog, Wertschätzung) haben heute nicht nur Gesetzesgrundlage, sondern können als "Pädagogik der Kinderrechte" bezeichnet werden. Die Kinderperspektive steht dabei im Fokus.
Korczak forderte Erziehende auf, Kinder zu beobachten und das eigene Handeln zu reflektieren. Sein wichtigster Rat: "Sei du selbst - lerne dich selbst kennen, ehe du Kinder zu erkennen trachtest. Die Pädagogik ist die Wissenschaft vom Menschen!"
Gesetzlicher Rahmen: Korczaks Ideen sind heute nicht nur pädagogisch sinnvoll, sondern rechtlich verpflichtend!