Grundlagen der Demokratie und Parteien
Unsere Demokratie basiert auf einem simplen Prinzip: Volkssouveränität - das Volk hat die Macht. In Deutschland funktioniert das über repräsentative Demokratie, ihr wählt also Vertreter, die für euch entscheiden. Anders als in der Schweiz, wo oft direkt abgestimmt wird.
Die Gewaltenteilung sorgt dafür, dass keine Institution zu mächtig wird. Gerichte (Judikative), Regierung (Exekutive) und Parlament (Legislative) kontrollieren sich gegenseitig. Das Grundgesetz in Artikel 20 macht Deutschland zu einem "demokratischen und sozialen Bundesstaat".
Parteien haben verfassungsrechtliche Rechte und Pflichten nach Artikel 21 GG. Sie müssen bei der politischen Willensbildung mitwirken, demokratisch organisiert sein und ihre Finanzen offenlegen. Wenn eine Partei die demokratische Grundordnung gefährdet, kann das Bundesverfassungsgericht sie mit 2/3-Mehrheit verbieten.
Merktipp: Artikel 21 GG regelt alles Wichtige zu Parteien - von Gründung bis Verbot!






