Lobbyismus und Interessenvertretung
Lobbyismus bedeutet, dass Firmen und Verbände versuchen, politische Entscheidungen zu beeinflussen. Das ist völlig legal und durch Artikel 9 GG (Vereinigungsfreiheit) geschützt. Lobbyisten müssen sich aber im Lobbyregister eintragen, das öffentlich einsehbar ist.
Lobbyisten erfüllen vier Hauptfunktionen: Sie bringen Interessen auf die politische Tagesordnung (Artikulation), bündeln Einzelinteressen (Aggregation), vermitteln zwischen Volk und Politik und liefern Expertenwissen (Information). Komplexe politische Entscheidungen brauchen oft Fachwissen von außen.
Pro-Argumente: Politiker bekommen Expertenwissen, verschiedene Blickwinkel und Bürgerbeteiligung wird gefördert. Auch NGOs und Umweltverbände können lobbyieren. Contra-Argumente: Finanzstarke Verbände haben überproportionalen Einfluss, Transparenz fehlt oft und Allgemeininteressen können untergehen.
Der Dieselskandal zeigt die Probleme: Automobilindustrie hatte enormen Einfluss, ehemalige Politiker wechselten in Lobbyorganisationen. Das Allgemeinwohl wurde hinter Wirtschaftsinteressen zurückgestellt.
Realitätscheck: 2/3 aller Lobbyisten vertreten Wirtschaftsinteressen - das Ungleichgewicht ist ein echtes Problem!