Gewaltenteilung - Macht clever aufteilen
Stell dir vor, eine Person hätte alle Macht im Staat - das wäre ziemlich gefährlich, oder? Genau deshalb gibt es die Gewaltenteilung, die verhindert, dass sich Macht bei einzelnen Personen oder Institutionen konzentriert.
Die drei Staatsgewalten sind wie ein Trio, das sich gegenseitig im Auge behält. Die Legislative Bundestag+Bundesrat macht die Gesetze, die Exekutive (Regierung, Behörden, Polizei) führt sie aus, und die Judikative (Gerichte) überprüft, ob alles rechtens ist.
Das Geniale daran: Jede Gewalt kontrolliert die anderen. Der Bundestag kann die Regierung kontrollieren, die Gerichte prüfen Gesetze, und die Regierung muss sicherstellen, dass Gesetze eingehalten werden.
Horizontale vs. vertikale Gewaltenteilung - horizontal bedeutet die Aufteilung auf die drei Gewalten, vertikal die Verteilung auf verschiedene staatliche Ebenen (EU, Bund, Länder, Kommunen). In der Praxis gibt es allerdings Gewaltenverschränkung - die Grenzen verschwimmen manchmal.
Merktipp: Die drei Gewalten sind wie Schiedsrichter in einem Spiel - sie passen aufeinander auf, damit niemand schummelt!