Die fünf Verfassungsprinzipien
Artikel 20 des Grundgesetzes definiert fünf zentrale Prinzipien, die Deutschland ausmachen. Das Republikprinzip bedeutet, dass wir keine Monarchie sind - unser Staatsoberhaupt wird gewählt, nicht vererbt.
Das Demokratieprinzip garantiert dir echte Mitbestimmung. Alle Staatsgewalt geht vom Volk aus, und durch regelmäßige Wahlen kannst du mitentscheiden. Dein Wahlrecht ist allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim - fünf Grundsätze, die faire Wahlen sicherstellen.
Das Rechtsstaatsprinzip schützt dich vor Willkür. Alle staatlichen Organe müssen sich an Recht und Gesetz halten, und unabhängige Richter wachen darüber. Das Sozialstaatsprinzip sorgt für sozialen Ausgleich durch Mindestlohn, Sozialhilfe und Renten.
Das Bundesstaatsprinzip teilt die Macht zwischen Bund und Ländern auf. Deshalb ist zum Beispiel Bildungspolitik Ländersache - jedes Bundesland kann eigene Schwerpunkte setzen.
Praxistipp: Diese fünf Prinzipien sind durch die Ewigkeitsklausel geschützt und können nie abgeschafft werden.