Die ersten Grundrechte - Dein Schutz vor dem Staat
Artikel 1 ist das Herzstück des Grundgesetzes: Die Menschenwürde ist unantastbar. Das bedeutet konkret, dass euch der Staat niemals wie Objekte behandeln darf. Aus diesem Artikel leiten sich alle anderen Grundrechte ab.
Artikel 2 gibt euch das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit - ihr könnt grundsätzlich machen, was ihr wollt, solange ihr andere nicht verletzt. Außerdem habt ihr ein Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.
Artikel 3 garantiert Gleichheit vor dem Gesetz. Egal ob männlich, weiblich, reich, arm, deutscher oder ausländischer Herkunft - vor Gericht seid ihr alle gleich behandelt. Der Staat muss sogar aktiv dafür sorgen, dass Benachteiligungen abgebaut werden.
Merktipp: Diese ersten drei Artikel bilden das Fundament - Würde, Freiheit und Gleichheit sind die Grundpfeiler eurer Rechte!











