Schutz der Grundrechte und ihre Grenzen
Artikel 18 regelt die Grundrechtsverwirkung - wer die Demokratie bekämpfen will, kann seine Grundrechte verlieren. Das ist aber extrem selten und wird nur vom Bundesverfassungsgericht entschieden.
Artikel 19 legt fest, wie Grundrechte eingeschränkt werden können. Wichtig: Der Wesensgehalt darf nie angetastet werden - die Grundrechte behalten immer ihren Kern. Außerdem habt ihr immer den Rechtsweg offen, wenn eure Rechte verletzt werden.
Diese Artikel zeigen: Grundrechte sind nicht grenzenlos, aber sie haben einen unantastbaren Kern. Wenn der Staat sie einschränkt, muss er sich an strenge Regeln halten und ihr könnt vor Gericht dagegen vorgehen.
Die Grundrechte gelten übrigens nicht nur für Deutsche, sondern auch für juristische Personen wie Vereine oder Unternehmen, soweit das sinnvoll ist.
Für die Klausur: Merkt euch die Schranken-Schranken - auch der Staat hat Grenzen, wenn er eure Rechte einschränken will!