Grundlagen des Rechts
Recht ist die Gesamtheit aller Rechtsnormen, die in einer Rechtsgemeinschaft gelten - also alle Vorschriften wie STVO oder BGB, die für alle Menschen in Deutschland bindend sind. Im Gegensatz dazu sind Moral und Sitte kulturelle Verhaltensregeln (wie Verbeugung zur Begrüßung oder Türaufhalten), die aber nicht rechtlich durchsetzbar sind.
Das Recht hat verschiedene Quellen: Naturrecht sind die unveräußerlichen Menschenrechte, die "von Natur aus" bestehen, aber nicht einklagbar sind. Positives Recht hingegen ist vom Menschen gemachtes, veränderbares Recht durch Gesetze und Verordnungen.
Gewohnheitsrecht entsteht durch lange, akzeptierte Praxis ohne geschriebenes Gesetz. Beispiel: Wenn ein Bauer jahrelang einen Weg nutzt, kann ihm das nicht mehr verboten werden. Auch die jahrelange Zahlung eines 13. Monatsgehalts wird zu einem Anspruch.
Merke dir: Nur positives Recht ist vor Gericht einklagbar - Moral und Sitte nicht!











