Interessenabwägung: Warum die Fristsetzung fair ist
Die Fristsetzung beim Rücktritt schützt beide Seiten - das ist ein cleverer Interessenausgleich im Gesetz. Du als Käufer willst den Schwebezustand beenden und endlich einen neuen Vertrag abschließen können.
Der Verkäufer hat aber auch berechtigte Interessen: Er vertraut auf die Vertragsgültigkeit und will seine Gegenleistung behalten. Oft hängen wirtschaftliche Planungen an dem Deal.
Die Frist gibt dem Verkäufer eine letzte Chance zur Erfüllung, macht aber auch klar: Nach erfolglosem Ablauf ist Schluss! Ein praktisches Beispiel: Tom bestellt ein Fahrrad, das nicht rechtzeitig geliefert wird.
Händler-Argumente: "Pacta sunt servanda" (Verträge sind einzuhalten), das Fahrrad ist später immer noch nutzbar, Rücktritt wäre unverhältnismäßig. Käufer-Argumente: Verbindlicher Termin vereinbart, auch zweiter Termin nicht eingehalten, unzumutbare Warterei.
Fazit: Das Gesetz balanciert geschickt zwischen Vertragstreue und praktischen Bedürfnissen der Käufer!