Grundlagen des Vertragsrechts und Kaufverträge
Verträge sind überall in eurem Leben - beim Handykauf, beim Nebenjob oder der ersten eigenen Wohnung. Das BGB (Bürgerliche Gesetzbuch) regelt die wichtigsten Vertragsarten wie Kaufverträge (§ 433), Mietverträge (§ 535) oder Arbeitsverträge (§ 611).
Ein Rechtsgeschäft entsteht durch Willenserklärungen, die rechtliche Verhältnisse schaffen oder beenden. Diese können mündlich, schriftlich oder sogar durch Kopfnicken erfolgen. Bei einseitigen Rechtsgeschäften reicht eine Willenserklärung (wie ein Testament), bei mehrseitigen braucht ihr mindestens zwei (wie beim Kaufvertrag).
Die Vertragsfreiheit gibt euch drei wichtige Rechte: Abschlussfreiheit (ihr entscheidet, ob ihr überhaupt einen Vertrag abschließt), Gestaltungsfreiheit (ihr bestimmt den Inhalt) und Formfreiheit (die meisten Verträge brauchen keine spezielle Form).
Wichtig für die Prüfung: Unterscheidet zwischen Eigentum (rechtliche Herrschaft über eine Sache) und Besitz (tatsächliche Herrschaft über eine Sache) - das wird gerne abgefragt!
Kaufvertragsstörungen können von beiden Seiten ausgehen: Käufer können in Annahme- oder Zahlungsverzug geraten, Verkäufer können zu spät oder mangelhaft liefern. Bei mangelhafter Lieferung habt ihr als Käufer zuerst Anspruch auf Nacherfüllung (Ersatzlieferung oder Nachbesserung), dann auf Rücktritt oder Preisminderung plus Schadenersatz.