Grundlagen des Jugendarbeitsschutzgesetzes
Das Jugendarbeitsschutzgesetz gilt für alle zwischen 15 und 18 Jahren - also genau für dich, wenn du in diesem Alter bist! Kinder unter 15 Jahren dürfen überhaupt nicht arbeiten, das wäre Kinderarbeit und ist streng verboten.
Das Gesetz hat einen klaren Zweck: Es schützt dich vor Überforderung, Überbeanspruchung und gefährlichen Situationen am Arbeitsplatz. Niemand darf dich als billige Arbeitskraft ausnutzen oder deine Gesundheit gefährden.
Falls sich Arbeitgeber nicht daran halten, drohen ihnen Geld- oder Freiheitsstrafen. Bei wiederholten Verstößen können sie sogar ein komplettes Beschäftigungsverbot für Jugendliche bekommen - das nehmen die Behörden sehr ernst.
Wichtige Arbeitsschutzregeln begrenzen deine Arbeitszeit auf maximal 8,5 Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich. Akkordarbeit und gesundheitsgefährdende Tätigkeiten sind für dich tabu, genauso wie alles, was dich sittlich gefährden könnte.
💡 Gut zu wissen: Diese Grenzen dürfen nicht überschritten werden - auch nicht "ausnahmsweise" oder wenn viel zu tun ist!